Lieferbedingungen

1. Ausschließliche Geltung
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten allgemein für Sach- und andere Leistungen von Air Torque. Sie finden ausschließlich Anwendung gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, § 310 BGB.
1.2 Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn dies schriftlich ausdrücklich vereinbart ist.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Annahme einer Bestellung durch Air Torque ist nur bindend, sofern sie in Textform erfolgt. Die Annahme erfolgt durch Bestell- oder Auftragsbestätigung.
2.2 Besondere Anforderungen des Käufers gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich in die Bestell- oder Auftragsbestätigung aufgenommen werden. Sie bedürfen zumindest der Textform.
2.3 Angaben in technischen Unterlagen und Werbeunterlagen sowie Angaben über Gewichte, Leistungen, usw. sind nur dann verpflichtend, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit des Liefergegenstandes vereinbart werden.
2.4 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, technischen Dokumenten wie bspw. Zeichnungen und anderen Unterlagen hat die Air Torque GmbH („Air Torque“) Eigentums- und Urheberrechte; weder sie noch ihr Inhalt dürfen Dritten zugänglich gemacht oder an diese weiter gereicht werden.

3. Lieferumfang
Der vertraglich geschuldete Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung von Air Torque. Auftragsbestätigung und eventuelle Nebenabreden bedürfen zumindest der Textform. Mündliche Bestätigungen oder Nebenabsprachen entfalten keine Rechtswirkung.

4. Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt 100,00 € zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, zurzeit 19% Mehrwertsteuer.

5. Werkstoffnachweise
Werkstoffnachweise (auch solche nach EN 10424) sind nur bei gesonderter Vereinbarung im Lieferumfang enthalten. Wünscht der Käufer Werkstoffnachweise, so hat er dies in seiner Bestellung ausdrücklich anzugeben.

6. Preise
6.1 Die Preise gelten mangels abweichender Vereinbarung ab Werk, einschließlich Standardverpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
6.2 Verladungs- und Frachtkosten sind nicht enthalten.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlungen sind bar und ohne jeden Abzug frei Bankverbindung von Air Torque innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, bei steuerpflichtigen Vorauszahlungen anteilig zu den vereinbarten Zahlungsterminen.
Eine etwa vereinbarte Entgegennahme von Wechseln erfolgt erfüllungshalber.
7.2 Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht kann nur bei gerichtlich festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen geltend gemacht werden.
7.3 Ab Überschreitung des Zahlungstermins werden – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – Fälligkeitszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinses geschuldet (derzeit gem. § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz).
7.4 Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen in Verzug, so wird die dann noch offene gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

8. Rücktritt und Entschädigung
8.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Air Torque zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und der Käufer zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet. Der Käufer haftet in diesem Fall für alle Schäden, die infolge der Rückabwicklung entstehen.
8.2 Air Torque hat in diesem Fall das Recht, vom Käufer die Minderung des Wertes als Schadensersatz zu verlangen, auch wenn Air Torque die Sache zurück erhält.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Liefervertrag entstanden sind, Eigentum von Air Torque. Dies gilt auch dann, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden.
9.2 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für Air Torque. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Air Torque nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Air Torque das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer an Air Torque anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Air Torque verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an Air Torque ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Air Torque nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
9.3 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer Air Torque unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
Die Versicherungspolice sowie die Prämienquittungen sind Air Torque auf Verlangen vorzulegen.

10. Lieferzeit
Die Lieferung wird auf das vereinbarte Lieferdatum fällig.

11. Gefahrübergang
Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Diese Regelung gilt nicht für den Fall des Verbrauchsgüterkaufs.

12. Mängelansprüche
Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13. Unübertragbarkeit der Vertragsrechte
Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne ausdrückliche Zustimmung von Air Torque nicht auf Dritte übertragen.

14. Verjährungsfrist für Mängel
Die Rechte und Ansprüche des Käufers aus diesem Vertrag wegen Mängeln am Liefergegenstand verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe/Ablieferung.

15. Höhere Gewalt
15.1 Die Vertragspartner haften nicht für die durch Ereignisse höherer Gewalt bedingte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Unter höherer Gewalt sind nach Vertragsabschluss eintretende, nicht voraussehbare und außerhalb des Machtbereiches der Vertragspartner liegende Umstände zu verstehen.
15.2 Der Vertragspartner, der sich auf Gründe höherer Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über deren Eintritt und voraussichtliche Dauer zu benachrichtigen. Widrigenfalls kann er sich nicht auf höhere Gewalt berufen.

16. Gerichtsstand
16.1 Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand ist Ettlingen.
16.3 Diese Gerichtsstandklausel gilt nicht für Verbraucher.

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    Achema2015
    Halle 8.0 – Stand D75
    15. - 19. Juni 2015
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