12 Aug REACH
Posted at 10:44h
in
Die neue EU-Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juli 2007 in Kraft. Der 1. Juni 2018 stellet das endgültige Ende der Registrierungspflicht dar.
Sin und Zweck von REACH ist es, das Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu erhöhen, neue Risikoauswertungsmethoden für chemische Substanzen voranzutreiben, den Binnenmarkt der europäischen Union zu sichern und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern.
REACH umfasst Substanzen und Substanzmischungen, welche vorsätzlich beim alltäglichen Gebrauch von Produkten freigegeben werden, sowie insbesondere gefährliche Substanzen, bei welchen es bei normalem und vorhersehbarem Gebrauch nicht verhindert werden kann, dass Mensch und Umwelt diesen ausgesetzt sind.